Prävention
Im Rahmen des§ 20 SGB V gewähren mittlerweile die meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen Zuschüsse zu Präventionskurse. Sie haben nämlich erkannt: Die Behandlung eines Kranken ist viel teurer als die Finanzierung von Vorbeuge-Maßnahmen wie Pilates, Nordic Walking, AquaFitness, Entspannung oder Anti-Stress-Training.
Damit die Angebote gefördert werden, müssen sie gesetzliche Vorgaben erfüllen. Die Kurse müssen von ausgebildeten Trainern durchgeführt werden, der Teilnehmer muss mindestens 80 Prozent des Kurses oder Seminars absolvieren und laut § 20 Sozialgesetzbuch V dürfen nur Kurse zu Bewegungs- und Ernährungsschulung, Sucht- und Stressprävention gefördert werden.
In Abgrenzung zu Kuraufenthalten oder Reha-Maßnahmen wenden sich die Präventionskurs ausschließlich an gesunde Mitglieder, die freiwillig etwas für den Erhalt ihrer Gesundheit tun. Einen Krankenschein oder eine Überweisung brauchen die Versicherten dafür nicht. Inzwischen bieten fast alle gesetzlichen Krankenkassen an, Präventionskurse finanziell zu unterstützen. Die Fördersätze liegen bei etwas 80 Prozent der Kosten bis zu 150 Euro pro Person.
In der Regel genügt es, die Bestätigung über die Teilnahme an einer Präventionsmaßnahme bei der Krankenkasse einzureichen, sicherheitshalber sollte man sich aber vorab darüber informieren, was und in welcher Höhe gefördert wird.
Bitte klären Sie vor Buchung eines Präventionskurses, ob Ihre Krankenkasse Kosten für den Kurs Ihrer Wahl übernimmt.
